Datenschutzschulungen
Die Schulung von Mitarbeitern, einschließlich der Geschäftsführung, zu Datenschutzthemen ist in der DSGVO geregelt (Artikel 32 und 39). Für das “Warum” sollte jedoch nicht die Verpflichtung zu Mitarbeiterschulungen aus der DSGVO entscheidend sein, sondern der Umstand, dass durch gut geschulte und richtig handelnde Mitarbeiter Probleme vermieden werden. Sicherheits- und Datenschutzvorfälle kosten Zeit und Nerven und führen im schlimmsten Fall zu Reputationsverlust oder finanziellen Schäden.
Idealerweise werden Mitarbeiter direkt nach dem Eintreten in das Unternehmen und bevor diese in die Verarbeitung personenbezogener Daten eingebunden sind, auf Datenschutzthemen geschult. Datenschutzschulungen sollten regelmäßig (zum Beispiel einmal im Jahr) oder nach tatsächlichen Datenschutzvorfällen im Unternehmen durchgeführt werden.
Datenschutzschulungen können entweder als Classroom-Training durch den Datenschutzbeauftragten, externe Dienstleister oder andere Personen mit Kenntnis durchgeführt werden. Auch am Markt gibt es verschiedene Plattformen, über die Schulungen erstellt oder bereits vordefiniert für Schulungen genutzt werden können. Diese Angebote werden meist online und self-paced angeboten. 2b-aware ist zum Beispiel eine derartige Plattform.