Betroffenanfragen
Natürliche Personen, von denen personenbezogene Daten verarbeitet werden können folgende Rechte wahrnehmen:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Betroffenen Personen muss auf Anfrage mitgeteilt werden, ob und welche Daten (inklusive der tatsächlich von der Person gespeicherten Daten) ein Unternehmen über sie verarbeitet, zu welchen Zwecken und mit wem sie geteilt werden. Die Auskunft muss in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden.
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Betroffene Personen können verlangen, dass ungenaue oder unvollständige Daten korrigiert werden.
- Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden, Art. 17 DSGVO): Betroffene Personen können die Löschung ihrer Daten verlangen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Betroffene Personen können die Verarbeitung ihrer Daten einschränken lassen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Betroffene Personen können verlangen, dass sie ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten und an einen anderen Anbieter übertragen werden, was den Anbieterwechsel erleichtert.
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Betroffene Personen können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, insbesondere wenn diese auf berechtigtem Interesse oder auf Direktmarketing beruht.
Macht es hinsichtlich der Betroffenenrechte einen Unterschied, ob ich Privatpersonen (B2C) oder andere Unternehmen (B2B) als Kunden habe?
Nein, für die Anwendung der Betroffenenrechte macht es keinen Unterschied, ob Sie im B2C- oder im B2B-Bereich tätig sind. Entscheidend ist allein, ob personenbezogene Daten einer natürlichen Person verarbeitet werden. Daten, die sich ausschließlich auf juristische Personen (z.B. GmbH, AG) beziehen, fallen nicht unter die DSGVO. Sobald jedoch ein Bezug zu einer natürlichen Person besteht (z.B. die Geschäfts-E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters), greifen die Betroffenenrechte.
Betroffenenanfragen können über verschiedene Kanäle gestellt werden. Idealerweise ist der bevorzugte Weg im Datenschutzhinweis beschrieben. Generell müssen Betroffenanfragen innerhalb eines Monats nach Erhalt beantwortet werden. Bei komplexen Anfragen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Weiters müssen Betroffenenanfragen kostenlos bearbeitet werden. Erst bei einer unverhältnismäßigen Anzahl von Anfragen durch eine betroffene Person können gegebenenfalls Kosten verrechnet werden. Auch muss sichergestellt werden, dass die anfragende Person tatsächlich die Identität der Person ist. Bei begründetem Zweifel an der Identität darf diese, soweit angemessen, mittels Anforderung zusätzlicher Informationen überprüft werden. Ist die Identität einer Person verifiziert, sollte jede Anfrage mit Eingangsdatum, Art der Anfrage, Identitätsprüfung und Bearbeitungsschritten dokumentiert werden. Bei Auskunft über gespeicherte und verarbeitete Daten einer Person sollte vor der Herausgabe der Daten geprüft werden, ob Rechte Dritter (z.B. aufgrund von Daten anderer Personen in der Auskunft) betroffen sind. Daten Dritter soll und ggf. diese Daten werden geschwärzt.
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